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Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste

Mit einer Videoansprache wandte sich Bezirksapostel Wolfgang Nadolny am Mittwochabend, 3. Juni 2020, an die Mitglieder der Gebietskirche Berlin-Brandenburg. Er referierte über den stufenweisen Prozess zur Aufnahme der Präsenzgottesdienste in der Region und die damit verbundenen Bedingungen. Die Kirchenleitung habe eine Richtlinie zum Schutz vor Infektionen erarbeitet und verabschiedet. Unter Beachtung der dort beschriebenen Rahmenbedingungen wird die Gemeinde Berlin-Prenzlauer Berg ab 7. Juni 2020 wieder Gottesdienste feiern.

Mutig, aber nicht leichtsinnig – so solle „unsere Kirche schrittweise zu dem gewohnten und uns so lieb gewordenen Gemeindeleben zurückkehren. Das tun wir in dem Wissen, dass das Virus noch nicht besiegt ist.So hatte Bezirksapostel Nadolny in seiner Ansprache geworben. Mit dem Beginn der Gottesdienste „brauchen wir alle ein hohes Maß an Disziplin und großes Verständnis füreinander“, so der Bezirksapostel weiter.

Um das Infektionsrisiko zu mindern habe die Leitung der Gebietskirche eine Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz erlassen. Diese gehe den zuständigen Gesundheitsämtern zur Kenntnis zu. Sie ist für die Gemeinden verbindlich. Exemplarisch griff der Bezirksapostel einige Kernpunkte heraus. Die Abteilung Bau habe für jede Kirche ein Sitzplan erstellt und eine maximale Belegung ermittelt. Deshalb sei eine Anmeldung zum Gottesdienstbesuch erforderlich. Für die Gebietskirche gelte darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auch während des Gottesdienstes, Chor- und Gemeindegesang sollen unterbleiben und auch das laute Sprechen des „Amen“ und des „Vaterunser“ müssen einer leise gesprochenen Variante weichen. Er gehe davon aus, so der Bezirksapostel, dass „der Mund-Nasen-Schutz unser täglicher Begleiter werde – ungewohnt, unbequem aber nötig.“

Umsetzung in der Gemeinde Prenzlauer Berg:

Gemeindevorsteher und Hirte Melchior informierte die Amtsträger der Gemeinde via Email über die Richtlinie und die damit verbundenen Bedingungen. So werde die Teilnahme am Gottesdienst nur mit vorheriger Anmeldung beim Bezirkspriester möglich sein. Interessierte Gemeindemitglieder sollten ihren zuständigen Amtsträger aktiv kontaktieren. Sie erhielten dann nach Sichtung der Kapazität eine entsprechende Zusage. Beim Betreten der Kirche werde zudem der Name, die Adresse und die Telefonnummer der Gottesdienstbesucher erfasst. Dies diene einer gegebenenfalls notwendigen Nachverfolgung von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter. Außerdem sei während des gesamten Gottesdienstes ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Risikogruppen und in systemrelevanten Berufen Arbeitende seien gebeten, an den weiter angebotenen Videogottesdiensten oder via Telefoneinwahl am Gottesdienst der Gemeinde teilzunehmen. Weil sichergestellt werden müsse, dass die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden, werde es keine freie Sitzplatzwahl geben. Vielmehr würden die Kirchenbänke in der Reihenfolge der Ankunft der Besucher besetzt.

Viele der Maßnahmen seien sicher ungewöhnlich oder gar unbequem, hatte Bezirksapostel Nadolny in seiner Ansprache formuliert. Das gelte auch für die Entscheidung, in der Gemeinde Prenzlauer Berg mit 560 Sitzplätzen nur 105 zu besetzen. Dennoch werde man keine Besucher über diese Zahl hinaus zulassen können, so Hirte Melchior. „Bei allen Widrigkeiten sollte bei uns der Wunsch, uns aufzumachen, um in das Haus des Herrn zu gehen, im Vordergrund stehen. Also lasst uns durch die ganzen Regeln nicht abgeschreckt sein“, so der Gemeindevorsteher abschließend in seiner Mail.